Urheberrechtsschutz und Daten
Copyright Protection and Data
Copyright France.com ist der europäische Marktführer für die Einreichung von Internet-Urheberrechten mit Zeitstempel durch eine Zertifizierungsstelle. Unsere Urheberrechtseinlagen werden von einer Zertifizierungsstelle mit einem Zeitstempel versehen und bieten Schutz vor illegalem Kopieren in den 175 Unterzeichnerstaaten der Berner Übereinkunft.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: COPYRIGHT-KAUTION
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COPYRIGHT – Erinnerung: Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums (Auszüge):
Kunst. L.335-2. Jede Veröffentlichung von Schriften, Musikkompositionen, Gemälden, Zeichnungen oder anderen gedruckten oder gravierten Produkten ganz oder teilweise, die gegen die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf das Eigentum der Autoren verstößt, stellt einen Verstoß dar; und jeder Verstoß ist ein Verbrechen. Die Fälschung von in Frankreich oder im Ausland veröffentlichten Werken wird in Frankreich mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von 300.000 Euro bestraft. Mit den gleichen Strafen wird die Abbuchung, Ausfuhr und Einfuhr gefälschter Werke geahndet.
Kunst. L.335-3. Eine Straftat ist auch die Fälschung jeglicher Vervielfältigung, Darstellung oder Verbreitung eines geistigen Werks, gleich mit welchen Mitteln, unter Verletzung der gesetzlich definierten und geregelten Rechte des Autors. Auch die Verletzung eines Urheberrechts einer Software ist ein Fälschungsdelikt.
Kunst. L.335-4. Jede entgeltliche oder unentgeltliche Aufzeichnung, Vervielfältigung, Wiedergabe oder öffentliche Zugänglichmachung sowie jede Fernsehausstrahlung einer Aufführung, eines Tonträgers (Tonaufnahme), eines Videogramms (audiovisuelles Werk) oder eines Programms, die ohne die erforderliche Genehmigung des ausübenden Künstlers, des Herstellers des Tonträgers oder Videogramms oder des Unternehmens für audiovisuelle Kommunikation erfolgt, unterliegt den gleichen Strafen. Jede Einfuhr oder Ausfuhr von Tonträgern oder Videogrammen, die gegebenenfalls ohne die Zustimmung des Herstellers oder des ausübenden Künstlers erfolgt, unterliegt den gleichen Strafen .
Kunst. L.111-1. „Der Urheber eines geistigen Werks genießt allein aufgrund der Tatsache seiner Entstehung ein ausschließliches immaterielles Eigentumsrecht, das gegenüber allen durchsetzbar ist. Dieses Recht umfasst geistige und moralische Eigenschaften sowie Patrimonialeigenschaften.“ Das Gesetz über geistiges Eigentum definiert daher zwei Komponenten des Urheberrechts
Kunst. L.112-2. Die geschützten Werke sind: - Bücher, Broschüren und andere literarische, künstlerische und wissenschaftliche Schriften;
- Vorträge, Reden, Predigten und Plädoyers - dramatische oder dramatisch-musikalische Werke - choreografische Werke, Zirkusdarbietungen und -tricks, Pantomimen - Musikkompositionen mit oder ohne Text - Filmwerke und andere Werke bestehend aus animierten Bildsequenzen, mit Ton oder nicht, kollektiv als „audiovisuelle Werke“ bezeichnet – Werke der Zeichnung, Malerei, Architektur, Bildhauerei, Gravur, Lithographie – grafische und typografische Werke – fotografische Werke und solche, die mit der Fotografie analogen Techniken hergestellt wurden – Werke der angewandten Kunst – Illustrationen, Karten – Pläne, Skizzen und plastische Werke mit Bezug zu Geographie, Topographie, Architektur und Wissenschaft – Software, einschließlich vorbereitendes Designmaterial – die Kreationen der saisonalen Bekleidungs- und Schmuckindustrie
Kunst. L.112-3. Die Autoren von Übersetzungen, Adaptionen, Transformationen oder Arrangements von Werken des Geistes genießen den gleichen Schutz, unbeschadet der Rechte des Autors des Originalwerks. Gleiches gilt für Autoren von Anthologien oder Werksammlungen, die durch die Auswahl und Anordnung der Materialien geistige Schöpfungen darstellen. Urheberpersönlichkeitsrechte Urheberpersönlichkeitsrechte zielen hauptsächlich darauf ab, die Anerkennung eines Autors als solcher zu ermöglichen. Es ist an die Person des Urhebers gebunden, unveräußerlich, unverjährbar und auf die Erben übertragbar. Dieses Recht ermöglicht das Recht, das Werk zu offenbaren, es zu verändern, die Bedingungen der Verwertung festzulegen und verschiedene Werke in einer Sammlung zusammenzuführen. Es unterliegt dem Urheberpersönlichkeitsrecht, den Autor eines Dokuments zu zitieren. Die wirtschaftlichen Rechte Die wirtschaftlichen Rechte beziehen sich auf die Vervielfältigungs- und Darstellungsrechte (insbesondere der Fernsehausstrahlung). Sie gehören dem Urheber, der sie unentgeltlich und gegen Bezahlung übertragen kann (es ist wichtig, eine schriftliche Aufzeichnung einer solchen Übertragung zu haben).
Kunst. L.122-4. Jede Darstellung oder Vervielfältigung im Ganzen oder in Teilen ohne die Zustimmung des Autors oder seiner Rechtsnachfolger oder Rechtsnachfolger ist rechtswidrig. Das Gleiche gilt für die Übersetzung, Bearbeitung bzw. Umgestaltung, Anordnung oder Vervielfältigung durch irgendeine Kunst oder ein Verfahren welcher Art auch immer.
Kunst. L.122-5. Wenn ein Werk veröffentlicht wurde, kann der Autor nicht verbieten –private und kostenlose Auftritte ausschließlich im Familienkreis angefertigte Kopien oder Reproduktionenausschließlich der privaten Nutzung vorbehaltendes Kopisten und nicht für den kollektiven Gebrauch bestimmt - vorausgesetzt, dass dies deutlich angegeben ist der Name des Autors und die Quelle` . Analysen und kurze Zitate, die durch den kritischen, polemischen, pädagogischen Charakter begründet sind,wissenschaftlichdas oder Informationen vondie Arbeit bei ICHin die sie eingebunden sind. Pressestimmen. die Diffusion sogar ganzzahlig, durchVorsse, als von InformationenAktualität der für die Öffentlichkeit bestimmten Reden in den politischen, administrativen und richterlichen Versammlungenres oder akademischsowie bei öffentlichen Versammlungen politischer Art und offiziellen Zeremonien. - Parodie, Pastiche und Karikatur,unter Berücksichtigung der Gesetze des Genres.
Art. L112-1 des CPI: Die Bestimmungen dieses Kodex schützen die Rechte der Autoren an allen geistigen Werken, unabhängig von deren Genre, Form, Ausdruck, Verdienst oder Bestimmung.
Art. L112-2 des CPI: Als Werke des Geistes im Sinne dieses Kodex gelten insbesondere:
1° Bücher, Broschüren und andere literarische, künstlerische und wissenschaftliche Schriften;
2° Vorträge, Reden, Predigten, Schriftsätze und andere Werke gleicher Art;
3° dramatische oder dramatisch-musikalische Werke;
4° Choreografische Werke, Zirkusdarbietungen und -tricks, Pantomimen, deren Umsetzung schriftlich oder auf andere Weise festgelegt ist;
5° Musikalische Kompositionen mit oder ohne Text;
6° Filmwerke und andere Werke, die aus animierten Bildsequenzen mit oder ohne Ton bestehen und zusammen als audiovisuelle Werke bezeichnet werden;
7° Werke der Zeichnung, Malerei, Architektur, Bildhauerei, Gravur, Lithographie;
8° Grafische und typografische Arbeiten;
9. Fotografische Werke und solche, die mit fotografieanalogen Techniken hergestellt wurden;
10° Werke der angewandten Kunst;
11° Illustrationen, geografische Karten;
12° Pläne, Skizzen und plastische Arbeiten mit Bezug zu Geographie, Topographie, Architektur und Wissenschaft;
13° (Gesetz Nr. 94-361 vom 10. Mai 1994, Art. 1) Software, einschließlich vorbereitendem Designmaterial;
14° Die Schöpfungen der Industrie wissen